Gesetzesbegründung zu § 10 LkSG

Zu § 10 (Dokumentations- und Berichtspflicht) Zu Absatz 1 Die interne Dokumentationspflicht in Absatz 1 soll eine informatorische Grundlage für die öffentlich-rechtliche Durchsetzung der Sorgfaltspflichten schaffen. Sie kann darüber hinaus dem Unternehmen dazu dienen, den Nach- weis über die Erfüllung seiner Pflichten zu führen. Die Dokumente sind sieben Jahre aufzubewahren. Die Dokumentation ist für die Öffentlichkeit nicht zugänglich und kann deshalb auch sensible Informationen enthalten, die Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse berühren. Das Unternehmen hat sicherzustellen, dass es die zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten ergriffenen Maßnahmen fortlaufend und unverzüglich dokumentiert. Zu Absatz 2 Die externe Berichtspflicht hat einmal im Jahr zu erfolgen. Sie bezieht sich auf das vergangene … Gesetzesbegründung zu § 10 LkSG weiterlesenRead More →