Gesetzesbegründung zu § 3 LkSG

Zu Abschnitt 2 (Sorgfaltspflichten) Zu § 3 (Sorgfaltspflichten) Zu Absatz 1 Die Sorgfaltspflichten gemäß § 3 sind kein einmaliger Prozess. Sie beinhalten einen sich wiederholenden Kreis- lauf der verschiedenen, in den §§ 4 bis 10 definierten Verfahrensschritte, die aufeinander aufbauen und sich auf- einander beziehen und die in Satz 2 konkret benannt werden. Die Sorgfaltspflichten begründen eine Bemühens- und keine Erfolgspflicht. Unternehmen müssen nicht garantie- ren, dass in ihren Lieferketten keine Menschenrechte oder umweltbezogene Pflichten verletzt werden. Sie müssen vielmehr nachweisen können, dass sie die in den §§ 4 bis 10 näher beschriebenen Sorgfaltspflichten umgesetzt haben, die vor dem Hintergrund ihres individuellen Kontextes machbar und … Gesetzesbegründung zu § 3 LkSG weiterlesenRead More →