CSDDD

Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)

Förderung der Nachhaltigkeit in Unternehmensführung und Managementsystemen

Am 23. Februar 2022 hat die Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Nachhaltigkeits-Due-Diligence angenommen.

Ziel dieser Richtlinie ist es, nachhaltiges und verantwortungsbewusstes Unternehmensverhalten zu fördern und Aspekte der Menschenrechte und Umwelt in die Geschäftstätigkeit und Unternehmensführung zu verankern.

Die neuen Regeln sorgen dafür, dass Unternehmen die negativen Auswirkungen ihres Handelns bewältigen, auch innerhalb und außerhalb ihrer Wertschöpfungsketten in Europa.

Was sind die Vorteile?

Für Bürger:

  • Besserer Schutz der Menschenrechte, einschließlich der Arbeitsrechte
  • Gesünderes Umfeld für gegenwärtige und zukünftige Generationen
  • Erhöhtes Vertrauen in Unternehmen
  • Mehr Transparenz ermöglicht informierte Entscheidungen
  • Besserer Zugang zur Justiz für Opfer

Für Unternehmen:

  • Harmonisierter Rechtsrahmen in der EU, der Rechtssicherheit und ein gleiches Spielfeld schafft
  • Größeres Kundenvertrauen und Mitarbeiterengagement
  • Besseres Bewusstsein für negative Umwelt- und Menschenrechtsauswirkungen
  • Besseres Risikomanagement und Anpassungsfähigkeit
  • Erhöhte Attraktivität für Talente, nachhaltigkeitsorientierte Investoren und öffentliche Beschaffer
  • Höhere Aufmerksamkeit für Innovationen
  • Besserer Zugang zu Finanzmitteln

Für Entwicklungsländer:

  • Besserer Schutz der Menschenrechte und der Umwelt
  • Erhöhte Sensibilisierung der Interessengruppen für zentrale Nachhaltigkeitsthemen
  • Nachhaltige Investitionen
  • Verbesserte nachhaltigkeitsbezogene Praktiken
  • Erhöhte Übernahme internationaler Standards
  • Verbesserte Lebensbedingungen für Menschen

Was sind die Pflichten?

Die Richtlinie legt unternehmerische Sorgfaltspflichten fest. Die Kernpunkte sind Identifizierung, Beendigung, Verhinderung, Milderung und Berichterstattung über negative Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt im eigenen Betrieb des Unternehmens, in Tochtergesellschaften und deren Lieferketten. Darüber hinaus müssen große Unternehmen einen Plan erarbeiten, um dies zu gewährleisten.

Die Geschäftsstrategie muss mit der Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5 °C im Einklang mit dem Pariser Abkommen vereinbar sein. Die Geschäftsführung muss Anreize schaffen, um einen Beitrag zur Nachhaltigkeit und zum Klima zu leisten.

Die Richtlinie führt auch Pflichten für die Geschäftsführung der EU-Unternehmen ein. Diese Pflichten beinhalten die Einrichtung und Überwachung der Umsetzung des Due-Diligence-Prozesses und die Integration der Due Diligence in die Geschäftsstrategie. Darüber hinaus muss die Geschäftsführung die Menschenrechte, das Klima sowie deren Veränderungen und Umweltauswirkungen bei ihren Entscheidungen berücksichtigen.

Welche Unternehmen müssen die neuen EU-Regeln zukünftig anwenden?

Große EU-Unternehmen:

  • Gruppe 1: +/- 9.400 Unternehmen
    • 500+ Mitarbeiter und
    • 150 Mio. Euro Nettoumsatz weltweit
  • Gruppe 2: +/- 3.400 Unternehmen in High-Impact-Sektoren
    • Über 250 Mitarbeiter und
    • Über 40 Millionen Euro Nettoumsatz weltweit und tätig in definierten Bereichen mit hoher Wirkung, z.B. Textilien, Landwirtschaft, Mineraliengewinnung

Nicht-EU-Unternehmen:

  • +/- 2.600 Unternehmen in Gruppe 1
  • +/- 1.400 in Gruppe 2

KMU:

Kleinstunternehmen und KMUs sind von dem Vorschlag nicht betroffen. Allerdings bietet der Vorschlag unterstützende Maßnahmen für KMUs, die indirekt betroffen sein könnten.

Was sind die geschätzten Kosten?

  • Die Kosten für die Einrichtung und Durchführung des Due-Diligence-Verfahrens.
  • Übergangskosten, einschließlich der Ausgaben und Investitionen zur Änderung der eigenen Geschäftstätigkeit und der Wertschöpfungsketten, um die Sorgfaltspflicht zu erfüllen, wenn benötigt.

Wie werden die neuen Regeln durchgesetzt?

Die Regeln für die Nachhaltigkeits-Due-Diligence werden durchgesetzt durch:

  • Aufsicht: Die Mitgliedstaaten müssen eine Behörde benennen, um wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen, einschließlich Bußgelder und Compliance-Anordnungen, durchzusetzen. Auf europäischer Ebene wird die Kommission ein europäisches Netzwerk von Aufsichtsbehörden einrichten, das Vertreter der nationalen Gremien zusammenbringt, um ein koordiniertes Vorgehen zu gewährleisten.
  • Haftung: Die Mitgliedstaaten müssen dafür sorgen, dass die Opfer Schadenersatz erhalten, der sich aus der Nichteinhaltung der neuen Verpflichtungen ergibt.

Die Regeln für die Geschäftsführung müssen durch lokale Gesetze in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Die Richtlinie beinhaltet keine zusätzlichen Sanktionen oder Bußgeldregelungen für den Fall, dass die Geschäftsführung ihren Pflichten nicht nachkommt.

Unterlagen

Lieferkettenrichtlinie

Anhang zu Lieferkettenrichtlinie

Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)

Annex to Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)