EU Corporate Due Diligence Regeln vereinbart zum Schutz von Menschenrechten und Umwelt

EU Corporate Due Diligence Regeln vereinbart zum Schutz von Menschenrechten und Umwelt

Das Europäische Parlament und der Rat haben eine Einigung über eine neue Richtlinie zur unternehmerischen Nachhaltigkeits-Sorgfaltspflicht erzielt.

Diese Richtlinie verpflichtet Unternehmen, die Berücksichtigung von Menschenrechten und Umweltauswirkungen in ihre Management-Systeme zu integrieren.

Hier sind einige wichtige Aspekte dieser Richtlinie:

  • Geltungsbereich: Die Richtlinie gilt sowohl für EU- als auch für Nicht-EU-Unternehmen. Sie zielt auf größere Unternehmen mit einem weltweiten Umsatz von über 150 Millionen Euro sowie auf kleinere Unternehmen in bestimmten Sektoren wie Textilien, Landwirtschaft, mineralische Ressourcen und Bauwesen ab.
  • Sorgfaltspflichten: Unternehmen müssen negative Auswirkungen im Bereich der Menschenrechte und Umwelt identifizieren, bewerten, verhindern, mildern, beenden und beheben. Dies umfasst Themen wie Kinderarbeit, Sklaverei, Arbeitsausbeutung, Verschmutzung, Entwaldung, übermäßige Wassernutzung und Schäden an Ökosystemen.
  • Risikomanagement und Compliance: Firmen müssen ‚Due Diligence‘ in ihre Richtlinien und Risikomanagementsysteme integrieren. Dies umfasst die Darstellung ihres Ansatzes, Prozesse und Verhaltenskodizes. Unternehmen, einschließlich des Finanzsektors, müssen Pläne zur Einhaltung der globalen Erwärmungsgrenzen adoptieren.
  • Anreize zur Umsetzung: Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitern erhalten finanzielle Vorteile für die Umsetzung dieser Pläne.
  • Anwendbarkeit auf Risikosektoren: Die Gesetzgebung gilt für spezifische Sektoren mit hohem Risiko und Unternehmen unterschiedlicher Größe basierend auf Mitarbeiterzahl und Umsatz.
  • Engagement und Kommunikation: Unternehmen müssen sich sinnvoll mit den von ihren Aktivitäten betroffenen Personen auseinandersetzen, Beschwerdemechanismen einführen und regelmäßig kommunizieren und die Wirksamkeit ihrer Sorgfaltspflichten überwachen.
  • Sanktionen und Aufsicht: EU-Länder werden Aufsichtsbehörden benennen, um die Einhaltung zu überwachen. Strafen umfassen öffentliche Bloßstellung („Naming and Shaming“) und Geldbußen von bis zu 5% des weltweiten Nettoumsatzes.
  • Haftung und Entschädigung: Unternehmen werden für die Verletzung ihrer Sorgfaltspflichten haftbar gemacht, und Opfer haben Anspruch auf Entschädigung.
  • Unterstützung und Leitlinien: EU-Regierungen müssen Informationsportale speziell für die Sorgfaltspflichten der Unternehmen einrichten.

Diese Richtlinie ist ein bedeutender Schritt zur Sicherstellung von Unternehmensverantwortung und Unternehmensrechenschaft, insbesondere im Kontext von Menschenrechten und Umweltschutz.

Sie folgt konsequenten Forderungen des Europäischen Parlaments nach verbindlichen Sorgfaltspflichtgesetzen und ergänzt andere gesetzgeberische Maßnahmen wie die Verordnungen über Entwaldung, Konfliktmineralien und das Verbot von Produkten, die mit Zwangsarbeit hergestellt wurden.

Formelle Zustimmungen des Rechtsausschusses, des Europäischen Parlaments und des Rates sind die nächsten Schritte, bevor diese Richtlinie in Kraft treten kann.

Quellen:

https://www.europarl.europa.eu/news/en/press-room/20231205IPR15689/corporate-due-diligence-rules-agreed-to-safeguard-human-rights-and-environment

https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2021-0073_EN.html#title2

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